Moin, Moin Es geht voran, der Montana steht in der Halle bei Gante und wird aufgerüstet. Sicherheitshalber schon einmal mit Luftfahrwerk. Also könnte ich ihn Auflasten. Will ich das aber überhaupt?. Nachteil bei über 3500kg, früher oder später jährlich zur HU. Geschwindigkeit Begrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h und auf Autobahnen 100km/h. Nun hab ich 150 PS und bei 100km/h ist Schluss
Oder lieber ggf. die 10% Überladung ausnutzen und dafür fahren dürfen was das Gesetz bis 3500kg zulässt. Denke in Deutschland wird man ehr geblitzt, als auf die Waage gezerrt.
M-Liner1 mit 4,25t zGG und 150 PS. Damit fahre ich auf Landstraßen auch 100 und auf der Autobahn stelle ich den Tempomat auf ca. 98 ein. So komme ich gut an den Lkw vorbei und habe auch mal genug Reserve um vernünftig eine Lkw-Kolonne zu überholen. An das Lkw-Überholverbot halte ich mich auch nicht. Interessiert auch keinen. Aussage eines Polizisten: solange Du nicht auffällig eine Go-Box beispielsweise in der Scheibe hast, interessiert das keinen, da von aussen nicht sichtbar. Die Go-Box verrät dann allerdings, das Du über 3,5t hast. Dann müssen wir einschreiten Überladung kommt gerade im Ausland teuer und Du musst vor der Weiterfahrt immer ausladen bis zum passenden Gewicht. TÜV ist erst ab dem 72. Monat jährlich. Also im 71. Monat nochmal hin und nochmal 2 Jahre holen.
Es grüßt euch herzlich Frank1109 M-Liner 1-- 150 MultiJet-- 4,25t
Ach ja, auch mit dem 3,5t Toronto war ich mit einer Reisegeschwindigkeit vauf der Autobahn mit etwa 100 unterwegs. Will ja keine Geschwindigkeitsrekorde brechen.
Es grüßt euch herzlich Frank1109 M-Liner 1-- 150 MultiJet-- 4,25t
Moin, Moin Ich meine ab den 61. Monat wird bei der Hauptuntersuchung schon nur noch 12 Monate geklebt. Das mit den "ausreizten " der 24 Monate hat man wohl übertrieben. Mal googeln, gibt dafür ein Gerichtsurteil und wohl auch Anweisungen für die Entsprechenden Stellen. Also ab 61. Monat nur noch 1 Jahr Hauptuntersuchung.
Ich werde das Womo mal auf der ersten Tour über die Waage fahren, dann seh ich ja was so ein Montana wiegt.
Ich war jetzt nach 2 Jahren das erste mal beim TÜV. Der hat mir explizit gesagt, nach 72 Monaten bzw. nach dem 6. Jahr (6x12=72) gibt es die Plakette dann nur noch für ein Jahr. Auf Nachfrage bei unterschiedlichen Prüforganisationen gibt es bezüglich der Prüfung im 71. Monat unterschiedliche Aussagen. Die einen sagen 1 Jahr, andere sagen 2 Jahre. Scheint ja dann doch einen gewissen Ermessensspielraum für die Prüfer zu geben. Bleibt wenn es soweit ist wohl nur nachzufragen und dahin zu fahren, wo es nochmal 2 Jahre gibt.
Hier noch der Link zur Info auf der Seite des TÜV Rheinland. Da steht explizit drin : nach dem 6. Jahr, also nach 72 Monaten.
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG-Az.: 5 K 916/13.KO). "Spätestens" bedeutet konkret, dass ein kurz nach Beginn des sechsten Zulassungsjahres vorgeführtes Fahrzeug die Plakette für nur noch ein Jahr erhält.
Im konkreten Fall ging es um ein erstmals im April 2008 in den Verkehr gekommenes Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,85 Tonnen. Der Kläger hatte sein Fahrzeug im Juli 2013 zur HU vorgestellt. Die Prüfplakette wurde zugeteilt, die nächste HU aber auf den Monat Juli 2014 bestimmt. Hiergegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage, mit der er sich auf die Anlage VIII zu § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief. Danach sei bis zu 72 Monate nach dem erstmaligen in den Verkehr kommen des Fahrzeugs eine Plakette für zwei Jahre und nicht lediglich für ein Jahr zu erteilen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Werde – wie vorliegend – das Wohnmobil im 63. Monat zur HU gebracht, so könne die Prüfplakette nur noch für weitere zwölf Monate zugeteilt werden. Denn ab dem 73. Monat seit der Neuzulassung dürften nicht mehr als zwölf Monate bis zur nächsten HU des Fahrzeugs vergehen. Dies folge aus dem Wortlaut der Anlage VIII zur StVZO. Dort sei keine Sonderregelung für mehr als 72 Monate alte Wohnmobile getroffen, so dass es insoweit bei der in der Verordnung als Normalfall festgelegten einjährigen Überprüfungspflicht verbleibe.
Gesetzlicher Gestaltungsspielraum nicht überschritten
Eine solche Auslegung entspreche auch dem Regelungsziel des Verordnungsgebers. Dieser habe sich nämlich auf der Grundlage von Erhebungen, nach denen die Rate der an privat genutzten Wohnmobilen festgestellten erheblichen Mängel etwa bis zum siebten bis achten Zulassungsjahr deutlich unter der vergleichbarer Nutzfahrzeuge liegt, zu einer Dynamisierung der Fristen für die Hauptuntersuchungen entschlossen und diese bei neuen Wohnmobilen zeitlich gestreckt. Bei älteren Fahrzeugen habe er es demgegenüber angesichts der Mängelraten bei der bis dahin geltenden zwölfmonatigen Frist belassen wollen.
Dass der Verordnungsgeber dabei die Grenze nach der Vollendung des sechsten Zulassungsjahres und nicht im Rahmen einer "Kulanz-Regelung" erst nach dem siebten oder achten Jahr gezogen habe, begegne rechtlich keinen Bedenken. Eine Überschreitung des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraumes sei nicht ersichtlich. (ng)
Bericht aus der Zeitung asp
Wenn es der ein oder andere Prüfer nicht weiß oder umsetzt. Ist es halt so.
der Artikel ist mir bekannt. Gesetzlich ist es aber so, das erst nach dem 6. Jahr, also nach dem 72. Monat die Prüfung jährlich zu Erfolgen hat. Wenn ich im 63. Mnat zum TÜV fahre, muss ich total bescheuert sein, denn dann verkürze ich ja um 9 Monate. Allerdings würde ich dann auch klagen und was das eine Gericht als richtig hinstellt, kann bei einem cleveren Anwalt, der gut begründen kann, ganz anders ausfalken und vom Gericht als falsch angesehen werden.
Es grüßt euch herzlich Frank1109 M-Liner 1-- 150 MultiJet-- 4,25t
Moin, moin Denk dran wenn du klagst, der Verlierer zahlt die Zeche. Dann mach um den TÜV Nord einen Bogen wenn es soweit ist. Die haben das Rundschreiben, die Anweisung so zu verfahren